Antrag 2008-10-01 Höchstgrenzen für Trusteezuweisungen
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Antrag:
Es wird beantragt, das einzelnen Trustees in Zukunft
nicht mehr als 33% der gesamten Punkteanzahl
zugewiesen bekommen können, jeder Überschuss
also proportional zu den Zuweisungen des Restes der
Trustees zu verteilen ist.
Genese:
In den letzten zwei Vergaben gab es jeweils
einen Vorfall, der zu langwierigen Diskussionen
und Konflikten geführt hat und im Zusammenhang
mit einem Trustee standen:
Trusteesitzung Infrastruktur, Vergabe_2_2007 Trusteesitzung Digitale Kultur, Vergabe_1_2008
In beiden Fällen waren die Punkteanzahlen
einzelner Trustees im Vergleich zu allen anderen
so übermäßig (1 Anteil höher als die Summe
der anderen 4 Anteile, also <50%),
dass das Ziel der Trusteesitzung, eine Diskussion
der letztendlichen Vergabehöhen in einem Prozess des
ständigen Verhandelns durch Punktetauschens
und -zuweisens, deutlich behindert wurde,
teils sogar zum Erliegen kam.
Bei einem CP im Zusammenhang mit der Vorbereitung
für die Regeln der letzten Vergabe (Trusteesitzung
Digitale Kultur, Vergabe_1_2008) wurde diese
Zuweisungsbeschränkung schon einmal diskutiert,
aber aus der Annahme, die Beschränkung wäre nicht
notwendig, da die Beteiligten sich würden einigen
können, nicht abgestimmt.
LINK: Antrag für das CP vom 3.9.2008
Da diese Annahme offensichtlich nicht zutraf, wird
nun wieder vorgeschlagen, und hiermit beantragt, dass
bei der nächsten Vergabe am 5.10.2008 keiner der fünf in die
Sitzung entsandten Trustees mehr als 33% der gesamten
Punkteanzahl verteilen kann.
Sollte also ein Trustee mehr als 33% der Summe zugewiesen bekommen haben, wird am Beginn der Sitzung der Überschuss proportional auf die Zuweisungen der vier anderen Trustees verteilt.
So können Spitzenzuweisungen ausgeglichen werden, ohne die Verteilungsgerechtigkeit der Punktezuweisungen als solche zu desavouieren. Denn, in der Gegenprobe, würde eine Begrenzung auf 20% pro TeilnemerIn bei 5 Trustee eine völlige Gleichbehandlung jedes Trustees bedeuten und die Zuweisung durch die Communities gleichgültig machen, was nicht das Ziel einer Höchstzuweisung sein kann.
Die Durchführbarkeit dieser Lösung wurde mit Andreas Trawöger, dem Erfinder des Modells Super-Trustee, abgesprochen.
Beantragt durch: Leo Findeisen (am 1.10.2008 nicht in Wien)
Vertreten durch: Joanna Pianka, Michael Zeltner

