Antrag 2008-03-09 SuperTrustee08 - Hebungsgrenze für Trustees
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Antrag 2008-03-09 SuperTrustee08
Trustees dürfen aber nicht quasi von "o" auf "100" heben können
In früheren Vergaben wurde bemängelt, dass einzelne Projekte in der ersten Phase von Supertrustee nur wenige Hundert Euro von den Communities zugewiesen bekamen, wenige oder einzelne Trustees diese dann aber auf mehrere Tausend Euro Förderung heben durften und dies auch taten, was als unverhältnismäßig wahrgenommen wurde.
Die Mindestfördergrenze lag bei Projekten, wie sie in 2008 im Bereich "Digitale Kultur" beantragt wurden, bei € 2500,00.-.
Deshalb wird im Sinne der Verhältnismäßigkeit vorgeschlagen, die Hebungsgrenze, ab der Trustees ein Projekt über die Fördergrenze heben dürfe, auf € 1500,00.- festzulegen.
Ggf. kann auch, je nach der neuen Arithmetik mit der Höchstfördersgrenze und der Jahresfördergrenze eine geringere oder etwas höhere Hebungsgrenze abgestimmt werden, also
Update am CP:
Trustees dürfen die Geldsumme eines Projekts im Producervotings auf maximal das Doppelte heben oder die Hälfte senken, jedoch können Projekte nicht unter die Mindestfördergrenze gesenkt werden.
Dadurch ergibt sich eine Hebungsgrenze im Supertrustee_Modell 08 von 50% der Mindestfördersumme.

