Antrag 2008-03-09 SuperTrustee08 - Höchstgrenzen für Trusteezuweisungen

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Erklärung:

In der Einrichtungswahl nach dem Supertrustee-Modell im Oktober 2008 hatte ein Trustee in Summe mehr zugewiesene Punkte als alle anderen Trustees zusammen, bzw. im Verhältnis eine abolute Mehrheit.

Dadurch wurde eine Scheindiskussion möglich, die in der Punkteverteilung zu keinen Kompromissen und Ausgleichen im Sinne der Mehrheit führen mussten und tatsächlich auch nicht führten.

Zu bedenken ist bei diesem Antrag, dass dieser Unfall sich bei einer Anwendung des Supertrustee-Modells auf die Einrichtungen (also höhere Grundbudgets) bezog, weshalb hier das Augenmaß für die Projektvergaben zu wahren ist.

Antrag:

Es wird beantragt, die Höchstzuweisung an einen einzelnen Trustee an die Obergrenze der Projektförderung pro Wahl anzugleichen, also 15.000.

Die überschüssigen Punkte sind an die anderen Trustees paritätisch zu ihren Zuweisungen umzuverteilen.

Zusatzantrag:

Je nach Arithmetik ist diese Höchstzuweisung noch nach oben zu korrigieren, und zwar um jeweils Schritte von € 1500, also

  • € 15000
  • € 16500
  • € 18000
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